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Maßgeschneidert und mit Mehrwert Der Inhalt stimmt – die Verpackung auch Mit den RNZ-Sonderthemen erreichen Sie Ihre Zielgruppe ohne Umwege Hier wirken Anzeigen besonders effektiv – gedruckt und digital Informative Berichte und verbraucherorientierte Servicethemen sind ein starkes Duo das auch über die Tagesaktualität hinaus Aufmerksamkeit erzielt und mit dem Sie das Interesse potentieller Kunden auf sich lenken Wir sorgen dafür dass Ihr Werbeauftritt optisch und inhaltlich ein Volltreffer wird Unsere Redaktion setzt Ihre Vorstellungen in Wort und Bild um unterstützt Sie bei der Erstellung eigener PR-Berichte und schafft den passenden Rahmen für Ihre individuelle Werbebotschaft Durch die enge Zusammenarbeit von Redaktion Verkaufsförderung und Gra fi k entstehen kreative maßgeschneiderte Ideen die als hochwertige Werbeformen in der Zeitung und den Online-Kanälen der RNZ veröffentlicht werden – nachhaltig und mit Mehrwert RNZ-Sonderthemen – Wir beraten Sie gerne Telefon 06221 519-1160 oder E-Mail sonderthemen@rnz de Sonderthemen Hoch on A–Zfür Ihre Die zeit n schönsten Tag perfekte g e s u n d h e i t Urlaub Fr e i z eit Fü h j a h r So Exk lus ive s Gew inn spi el im Inn ent e s t i p Au W RNZ-ANZEIGEN-SPEZ sund eiterb Heinrich Schierloh Sonja Ziegler Yvonne Bös Elena Metzler Wir bieten Ihnen Erfahrung und Kompetenz für die Optimierung Ihrer Entscheidungen in den Bereichen Wirtschaft und Steuern | Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen | Finanzund Lohnbuchhaltung | Unternehmensnachfolgeplanung | Jahresabschlusserstellung Kanzlei Leimen Büro 1 Rathausstraße 5+7 69181 Leimen T 0 62 24 97 09 - 0 F 0 62 24 7 78 25 Kanzlei Heidelberg Eppelheimer Straße 8 69115 Heidelberg T 0 62 21 8 93 01 - 80 F 0 62 21 8 93 01 - 89 info@wmsteuer de www wmsteuer de Unsere Steuerberater | | | | Bernhard Müller Andreas Hofen Tamara Wiens Adrian Müller Kanzlei Leimen Büro 2 Rathausstraße 11 69181 Leimen T 0 62 24 97 09 - 40 F 0 62 24 7 75 90 LEIMEN | HEIDELBERG STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH Lintz – Bopp – Rüger Steuerberater Rechtsbeistand Sudetenstraße 4 Heilbronner Straße 18 74831 Gundelsheim 74821 Mosbach Telefon 0 62 69 4 22 50 Telefon 0 62 61 9 36 10 Telefax 0 62 69 42 25 55 Telefax 0 62 61 93 61 29 www lintzbopprueger de Ihr kompetenter Partner in allen Steuerfragen Wir sind qualifiziert für Jahresabschlussarbeiten Steuererklärungen und steuerliche Beratung betriebswirtschaftliche Beratung Unternehmensberatung Existenzgründungsberatung Buchführung Lohnbuchführung Liquiditätsund Rentabilitätsberechnungen Vertretung in Finanzierungsangelegenheiten Pflegeund Seniorenheime Einige der Steueränderungen die das neue Jahr bringt zg Das Jahr 2025 beginnt mit einigen Steueränderungen die eher kleinteilig sind „Dies liegt auch daran dass einzelne Steuergesetze aufgrund des AuseinanderbrechensderAmpelregierung aktuell auf Eis liegen“ so die Steuerberaterkammer Nordbaden Noch vor dem Ampel-Aus wurde neben dem Jahressteuergesetz 2024 auch das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 verabschiedet mit dem der Grundfreibetrag rückwirkend für das Jahr 2024 von 11 604 auf 11 784 Euro angehoben wurde Die übrigen Tarifstufen werden entsprechend angepasst lediglich die sogenannte Reichensteuer beginnt unverändert bei 277 826 Euro Der Kinderfreibetrag steigt von 3192 auf 3306 Euro pro Kind und Elternteil Nachweis eines niedrigeren Grundsteuerwerts Ab dem 1 Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer und Grundstücksbesitzer*innen müssen sich auf geänderte Grundsteuerbescheide einstellen Als Reaktion auf die BFH-Beschlüsse vom 27 Mai 2024wurde in das Grundsteuergesetz eine Regelung aufgenommen welche den Steuerpflichtigen die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren Werts ermöglicht Damit möchte der Gesetzgeber eine mögliche Verfassungswidrigkeit des sogenannten Bundesmodells verhindern Steuerpflichtige erhalten danach künftig die Möglichkeit einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen wenn der festgestellte den nachgewiesenen niedrigeren Wert um mindestens 40 Prozent übersteigt Gesetzlich wird nun geregelt dass in solchen Fällen der niedrigere sogenannte gemeine Wert anzusetzen ist Hier kann auch ein im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt zustande gekommener Kaufpreis herangezogen werden Pflegeund Betreuungsleistungen Die Gewährung von Steuerermäßigungen bei Pflegeund Betreuungsleistungen setzt ab 2025 den Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers voraus so wie es für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für Handwerkerleistungenbereits heute der Fall ist Kinderbetreuungskosten Bisher können zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung also höchstens 4000 Euro je Kind als Sonderausgaben berücksichtigt werden Ab 2025 wird der Betrag auf 4800 Euro pro Kind erhöht Neuregelung zu kleinen Photovoltaikanlagen Um die Energiewende voranzutreiben soll es attraktiver werden auf beziehungsweise am eigenen Haus eine Photovoltaikanlage zu installieren Zu diesem Zweck ist mit Geltung ab 2022 bereits eine Steuerbefreiung für bestimmte kleine Anlagen eingeführt worden Für die Anwendung der Steuerbefreiung wird die maximal zulässige Bruttoleistung von 30 kW peak je Wohnoder Gewerbeeinheit nun für alle Gebäudearten vereinheitlicht Bisher sind es bei bestimmten Gebäuden nur 15 kW peak Wie bisher darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 kW peak pro Steuerpflichtigem betragen Außerdem wird klargestellt dass es sich bei der Steuerbefreiung um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt das heißt jedes Überschreiten der Grenze führt zum Entfall der kompletten Steuerbefreiung Die Änderung gilt erstmals für Anlagen die nach dem 31 Dezember 2024 angeschafft in Betrieb genommen oder erweitert werden Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags Mit einer Erbschaft sind auch häufig erhebliche Kosten verbunden beispielsweise für die Bestattung ein Grabmal und die Verteilung des Nachlasses Im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung kann dafür eine sogenannte Erbfallkostenpauschale geltend gemacht werden Der bisherige Erbfallkostenpauschbetrag wird ab dem Monat der auf die Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 folgt von 10 300 Euro auf 15 000 Euro erhöht Steuererklärungsfrist Für die Abgabe der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 gibt es nur noch dann eine längere Frist wenn die Abgabe durch Steuerberater*innen erfolgt In diesem Fall verschiebt sich die Frist bis zum 30 April 2026 Für Steuerpflichtige die ihre Steuererklärung selbst machen gilt wieder die reguläreFrist dasheißt dieSteuererklärung 2024 muss bis spätestens 31 Juli 2025 an das Finanzamt geschickt werden Was das neue Jahr an finanziellen Entlastungen bei der Steuer bringen wird lässt sich nach dem Ampel-Aus noch nicht abschließend beantworten Grund genug frühzeitig den Rat kompetenter Steuerberater*innen in Anspruch zu nehmen Weitere Informationen www stbknordbaden de „Meine Steuererklärung* überlasse ich HILO“ *Wir beraten Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr 11 Steuerberatungsgesetz Britta Teimel u Christiane Ripp Beratungsstellenleiterinnen Lohnsteuerhilfeverein HILO Hilfe in Lohnsteuerfragen e V Theodor-Heuss-Straße 35a 74855 Haßmersheim Telefon 06266 95170 britta teimel@hilo de oder christiane ripp@hilo de www hilo de RNZ-ANZEIGEN-SPEZIAL 24 JANUAR 2025 Der gute Rat Steuerberater Wirtschaftsprüfer Maßgeschneidert und mit Mehrwert Der Inhalt stimmt – die Verpackung auch Mit den RNZ-Sonderthemen erreichen Sie Ihre Zielgruppe ohne Umwege Hier wirken Anzeigen besonders effektiv – gedruckt und digital Informative Berichte und verbraucherorientierte Servicethemen sind ein starkes Duo das auch über die Tagesaktualität hinaus Aufmerksamkeit erzielt und mit dem Sie das Interesse potentieller Kunden auf sich lenken Wir sorgen dafür dass Ihr Werbeauftritt optisch und inhaltlich ein Volltreffer wird Unsere Redaktion setzt Ihre Vorstellungen in Wort und Bild um unterstützt Sie bei der Erstellung eigener PR-Berichte und schafft den passenden Rahmen für Ihre individuelle Werbebotschaft Durch die enge Zusammenarbeit von Redaktion Verkaufsförderung und Gra fi k entstehen kreative maßgeschneiderte Ideen die als hochwertige Werbeformen in der Zeitung und den Online-Kanälen der RNZ veröffentlicht werden – nachhaltig und mit Mehrwert RNZ-Sonderthemen – Wir beraten Sie gerne Telefon 06221 519-1160 oder E-Mail sonderthemen@rnz de Sonderthemen Hoch von A–Zfür Ihren Die zeit schönsten Tag perfekte g e s u n d h e i t Urlaub Fr e i z eit Fü h j a h r So Exk lus ive s Gew inn spi el im Inn ent e s t i p Au W RNZ-ANZEIGEN-SPEZ sund eiterb