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RNZ-ANZEIGEN-SPEZIAL 8 NOVEMBER 2024 5 B O Sen Vererben ganz wie ich es will Per Vermächtnis die Menschen bedenken die einem besonders am Herzen liegen zg Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod Viele schieben das Regeln des Nachlasses darum gern hinaus oder blenden es sogar komplett aus In der Konsequenz kann dies jedoch zu finanziellen Einbußen für die Erben und zu Streit innerhalb der Familie führen Zudem verschenkt man so die Chance das eigeneVermögen nach individuellenVorstellungen zu regeln Jeder zweite Deutsche 52 Prozent hält es zum Beispiel für gerechtfertigt einem Erbberechtigten per Testament oder Erbvertrag einen geringeren Anteil am Erbe zuzuweisen als es die gesetzlichen Regelungen vorsehen Zu diesem Ergebnis kommt eine im Herbst letzten Jahres durchgeführteYouGov-Umfrage imAuftrag der Deutschen Bank Als gute Gründe gelten bei den Befragten dass sich der Erbe nicht um den Verstorbenen gekümmert hat 31 Prozent dass der Erbe dem Erblasser unsympathisch war 19 Prozent und dass der Erbe nicht mit Geld umgehen kann 15 Prozent Pfl icht ist Pfl icht Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann wenn der Erblasser keinen gültigen letzten Willen hinterlassen hat Es erbt der Ehegatte und wer verwandtschaftlich am nächsten zum Verstorbenen steht – zunächst dessen Kinder und Enkelkinder dann die Eltern und Geschwister Laut Gesetz haben nicht verheiratete Lebenspartner enge Freunde oder Bezugspersonen keinerlei Ansprüche Das kann der Erblasser zu Lebzeiten ändern indem er ein Testament verfasst oder von einem Notar einen Erbvertrag aufsetzen lässt „Der Pflichtteil eines Erbberechtigten beträgt die Hälfte des Anteils der ihm per Gesetz zusteht Diesen Anspruch kann man nur im Extremfall aushebeln Aber das Gesetz lässt Raum für diverse Gestaltungsmöglichkeiten um den Nachlass nach eigenen Wünschen zu planen“ sagt Anja Maultzsch von der Postbank Per „Vermächtnis“ kann ein konkreter Teil des Erbes einer bestimmten Person vermacht werden Verbreitet ist das sogenannte Vorausvermächtnis mit dem man einem Erbberechtigten einen größeren Anteil zukommen lassen kann als den anderen Wird beispielsweise eine Immobilie übertragen ist diese dann nicht mehr Teil des Gesamterbes und wird nicht auf den Erbteil der begünstigten Person angerechnet „Alternativ sollte man erwägen diesen Anteil am Vermögen bereits zu Lebzeiten zu überschreiben“ erklärt Anja Maultzsch „Unter Umständen wirkt sich eine Schenkung steuerlich günstiger aus als ein Vermächtnis “ Eine weitere Möglichkeit das Erbe individuell zu regeln ist den letzten Willen an Auflagen zu knüpfen Nur wenn der Erbe bestimmte Bedingungen erfüllt wird er bedacht „Die Mutter kann zum Beispiel bestimmen dass der Sohn nur erbt wenn er sich nach ihrem Tod um die Grabpflege kümmert“ so Anja Maultzsch „Da das Erbrecht komplex ist sollte man sich von einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen“ empfiehlt die Expertin weiter Fo t o z g Po s t b a n k © Yu r i Ar c u r s Telefon 06202-708-0 Telefax 06202-708-111 tagespflege@boseniorenzentrum de www boseniorenzentrum de MANNHEIMER LANDSTRASSE 25 68782 BRÜHL kJ0 å õ w È Ì é õ � J õ E õ 6 u È j* ] ì ú … ] õ ® ¤ Ê é õ w • Fahrdienst mit rollstuhlgerechten klimatisierten Fahrzeugen • Drei seniorengerechte Mahlzeiten täglich • Ruheund Rückzugsmöglichkeiten • Teilnahme an allen Freizeitangeboten sowie Veranstaltungen im Seniorenzentrum auch im Freien • Umsetzung ärztlicher Verordnungen wie Logopädie Krankengymnastik und Ergotherapie • Frisör vor Ort nicht inklusive • Unverbindlicher und kostenfreier Probetag • Kooperation mit dem B+O Ambulanten Pflegedienst • Kooperation mit der B+O Physiotherapie Unsere Tagespflege unterstützt und ergänzt die häusliche Pflege und entlastet die Angehörigen Sie können frei und kurzfristig wählen ob Sie uns an jedem Werktag oder nur an einzelnen Tagen besuchen möchten U N S E R T A G E S P F L E G E - A N G E B O T V E R L Ä N G E R T E Ö F F N U N G S Z E I T E N N E U Di Mi Fr 8 00 – 16 00 Uhr Mo Mi 8 00 – 17 30 Uhr inkl Abendessen Sa 10 00 – 17 30 Uhr FAHRDIENST Abholung ab 6 30 Uhr Rückfahrt ab 15 30 Uhr